Rechtliches
AGB.
Die Grundlage unserer Zusammenarbeit, bewusst schlank gehalten. Keine versteckten Klauseln: Was hier steht, gilt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Workshop- und Automatisierungsleistungen, die über gundlach.consulting angebahnt oder geschlossen werden. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Nadine Gundlach und Oliver Gundlach erbringen ihre Leistungen jeweils als selbstständige Einzelunternehmer. Vertragspartner ist die im jeweiligen Angebot genannte Person (nachfolgend „Auftragnehmer"). Treten beide gemeinsam in einem Projekt auf, wird im Angebot ausgewiesen, wer welche Leistung erbringt und Vertragspartner wird.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot; diese AGB gelten ergänzend.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere laufende fachliche Begleitung im Bereich Payroll und HR, Projekte mit festem Umfang, Workshops und Schulungen sowie die Konzeption und Einrichtung von Automatisierungen. Es handelt sich um Dienstleistungen: Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit in der gebotenen fachlichen Qualität, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich ein konkretes Werk vereinbart.
Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen sind Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Der Auftragnehmer führt außerdem nicht die laufende Entgeltabrechnung des Auftraggebers durch; diese verbleibt beim Auftraggeber bzw. dessen Abrechnungsdienstleister. Empfehlungen und Arbeitsergebnisse werden vom Auftraggeber in eigener Verantwortung geprüft und umgesetzt; Entscheidungen mit Wirkung für den Auftraggeber trifft dieser selbst.
4. Einsatz Dritter und von KI-Systemen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer einzusetzen. Er bleibt Vertragspartner und hat deren Verhalten wie eigenes Verhalten zu vertreten.
Der Auftragnehmer setzt bei seiner Arbeit KI-gestützte Werkzeuge und Cloud-Dienste ein. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden dabei nur verarbeitet, soweit der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Ziffer 10 dies zulässt.
Werden dabei Daten des Auftraggebers an Anbieter solcher Dienste übermittelt, stellt der Auftragnehmer vertraglich sicher, dass diese die Daten nicht zum Training oder zur Verbesserung ihrer Modelle verwenden und sie nicht länger speichern, als für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
Arbeitsergebnisse, die unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge entstehen, prüft der Auftragnehmer vor der Übergabe fachlich. Die Verantwortung für die Qualität der Arbeitsergebnisse richtet sich nach diesem Vertrag und nicht nach dem eingesetzten Werkzeug.
Der Auftraggeber kann dem Einsatz eines bestimmten Dienstes aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Die Parteien stimmen in diesem Fall ein anderes Vorgehen ab.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit und benennt einen fachlichen Ansprechpartner. Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungsleistungen ausbleiben, gehen dadurch entstehende Mehraufwände und Terminverschiebungen nicht zulasten des Auftragnehmers.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, je nach Leistung als Tagessatz, Festpreis oder monatliche Pauschale. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weist der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer aus, weil die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, ist dies im Angebot vermerkt. Reisekosten werden nur nach vorheriger Abstimmung und gegen Nachweis berechnet.
Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende bzw. bei Projekten nach den im Angebot vereinbarten Abschnitten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
7. Workshops: Termine und Stornierung
Vereinbarte Workshop-Termine können vom Auftraggeber wie folgt storniert oder verschoben werden:
- bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
- weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehenden Pauschalen.
Ein einmaliges Verschieben auf einen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein gemeinsamer Termin gefunden wird. Muss der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) absagen, wird ein Ersatztermin angeboten oder eine bereits gezahlte Vergütung erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12.
8. Laufzeit und Kündigung
Die laufende Begleitung beginnt mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und kann danach von beiden Seiten zum Ende eines jeden Monats in Textform gekündigt werden. Projekte mit festem Umfang enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung; eine vorzeitige Beendigung richtet sich nach dem Angebot.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Handelt es sich bei der vereinbarten Leistung um Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, bleibt auch das Kündigungsrecht nach § 627 BGB unberührt. Der Auftragnehmer wird eine solche Kündigung nicht zur Unzeit erklären.
Bereits erbrachte Leistungen werden bei Beendigung in jedem Fall anteilig vergütet.
9. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen dauerhaft vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, insbesondere bei Einblick in Personal- oder Entgeltdaten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; eine Vorlage stellt der Auftragnehmer bereit. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
11. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumentationen, Konzepte, eingerichtete Workflows) ein zeitlich unbeschränktes, umfassendes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für eigene Zwecke. Der Auftraggeber kann mit den Ergebnissen ohne den Auftragnehmer weiterarbeiten; eine Bindung an den Auftragnehmer besteht nicht.
Vorbestehendes Know-how, Methoden, Vorlagen und allgemeine Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen von ihm weiter verwendet werden. Workshop- und Schulungsunterlagen sind für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt; eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, die er nicht zu vertreten hat.
Die Parteien informieren einander unverzüglich und passen den Zeitplan an. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fassung 1.2, Stand 16.09.2026. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.