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Ferienjobs: So beschäftigen Arbeitgeber Schüler im Sommer

19. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit · Payroll & HR

Was kostet ein Ferienjobber wirklich und welche Regeln gelten für Arbeitszeit, Steuer und Urlaub?

Sommerferien im Unternehmen: Das Lager braucht Unterstützung, die Stammbelegschaft ist im Urlaub, und der Sohn einer Mitarbeiterin fragt nach einem Ferienjob. Die gute Nachricht vorweg: Richtig aufgesetzt ist der Ferienjob die günstigste Beschäftigungsform, die das deutsche Sozialversicherungsrecht kennt: Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, weder für den Arbeitgeber noch für den Schüler. Welche kleinen Abgaben trotzdem bleiben, zeigt der letzte Abschnitt.

Damit das so bleibt, prüft der Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag drei Dinge: den Zeitraum, den Status des Schülers und den Jugendarbeitsschutz. Dieser Artikel geht die Fragen der Reihe nach durch.

Wann ist ein Ferienjob sozialversicherungsfrei?

Wenn er als kurzfristige Beschäftigung läuft. Dafür müssen drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein:

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Eine Verdienstgrenze gibt es dabei nicht.

Was heißt „berufsmäßig“ und wann wird es beim Schüler kritisch?

Berufsmäßig ist eine Beschäftigung, wenn sie für den Lebensunterhalt bestimmend ist. Bei Schülern, die in den Ferien jobben, ist das regelmäßig nicht der Fall, der Schülerstatus trägt die Beurteilung.

Aufpassen muss der Arbeitgeber nach dem Schulabschluss, entscheidend ist, was danach kommt. Beginnt der Schulabgänger im Anschluss ein Studium oder eine Fachschulausbildung, nimmt die Sozialversicherung keine Berufsmäßigkeit an. Die Zeit zwischen dem letzten Schultag und dem Semesterstart gilt als Übergangsphase, das klare Ziel ist die Weiterbildung. Voraussetzung: Das Studium folgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der Regel zum kommenden Wintersemester. Dass beim Jobben die finale Zusage oder Immatrikulationsbescheinigung noch fehlt, ist unschädlich, solange die Absicht glaubhaft dokumentiert ist, der Arbeitgeber lässt sie sich dafür am besten schriftlich bestätigen.

Eine wichtige Ausnahme ist das duale Studium. Hier zieht die Sozialversicherung eine klare Trennlinie: Wer vor dem Beginn eines dualen Studiums oder einer betrieblichen Ausbildung jobbt, gilt als berufsmäßig beschäftigt. Die kurzfristige Beschäftigung scheidet dann aus, bei einem Verdienst über 603 € im Monat fallen sofort Sozialversicherungsbeiträge an.[2]

Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schüler arbeiten?

Ab 15 Jahren öffnet sich in den Schulferien das Zeitfenster für richtige Ferienjobs - mit Zustimmung der Eltern und innerhalb der Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes:

Kinder ab 13 Jahren dürfen nur leichte, geeignete Arbeiten übernehmen, höchstens zwei Stunden täglich und nur mit Einwilligung der Eltern.[4]

Gilt der Mindestlohn für Ferienjobber?

Nur für Volljährige. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 € pro Stunde.[5] Viele Unternehmen orientieren sich trotzdem freiwillig daran, weil sich Ferienjobber später an das Unternehmen erinnern, wenn es um Ausbildungsplätze geht.

Die Aufzeichnungspflicht bleibt davon unberührt: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind binnen sieben Tagen zu dokumentieren und zwei Jahre aufzubewahren.[6]

Wie läuft die Lohnsteuer beim Ferienjob?

Es gibt zwei Wege und in beiden Fällen braucht die Abrechnung die Steuer-Identifikationsnummer des Schülers.

Option 1 - individuelle Versteuerung nach Steuerklasse (der Regelfall und die Empfehlung für Schüler):

Option 2 - pauschale Lohnsteuer mit 25 % (der einfache Weg für den Arbeitgeber):

Haben Ferienjobber Urlaubsanspruch?

Ja, auch wenn er selten genommen wird. Je vollem Beschäftigungsmonat entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs.[9] Für Jugendliche gilt sogar ein erhöhter Mindesturlaub nach Alter (mit 15 Jahren 30, mit 16 Jahren 27, mit 17 Jahren 25 Werktage im Jahr).[10] Dauert der Ferienjob keinen vollen Monat, entsteht meist kein Anspruch. Nicht genommener Urlaub wird am Ende der Beschäftigung ausgezahlt (Urlaubsabgeltung).[11]

Welche Meldungen und Abgaben bleiben trotzdem?

Auch der beitragsfreie Ferienjob wird angemeldet: bei der Minijob-Zentrale mit der Personengruppe 110 (kurzfristig Beschäftigte) und der Beitragsgruppe 0000. Statt Sozialversicherungsbeiträgen fallen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) an, zusammen ein niedriger einstelliger Prozentsatz.

Eine Besonderheit gilt in Branchen mit Sofortmeldepflicht, wie zum Beispiel Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions- und Logistikunternehmen, Gebäudereinigung, Messebau oder Fleischwirtschaft: Dort meldet der Arbeitgeber jeden neuen Beschäftigten spätestens bei der Arbeitsaufnahme zusätzlich per Sofortmeldung an die Rentenversicherung, das gilt auch für Ferienjobber.[12] Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ersetzt diese Sofortmeldung nicht.

Außerdem müssen vor dem Start dokumentiert sein:

Wer unsicher ist, ob der geplante Ferienjob wirklich kurzfristig ist, klärt das besser vor dem ersten Arbeitstag als in der Betriebsprüfung eine zweite Meinung kostet weniger als eine Nachberechnung.

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Quellen

  1. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.gesetze-im-internet.de ↗
  2. Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung; Minijob-Zentrale, „Kurzfristige Minijobs von Schulabgängern“ (minijob-zentrale.de).minijob-zentrale.de ↗
  3. §§ 5, 8, 14, 16, 17 JArbSchG.gesetze-im-internet.de ↗
  4. § 5 Abs. 3 JArbSchG i. V. m. Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).gesetze-im-internet.de ↗
  5. § 22 Abs. 2 MiLoG i. V. m. § 2 Abs. 1, 2 JArbSchG; Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std. (Mindestlohnanpassungsverordnung).gesetze-im-internet.de ↗
  6. § 17 Abs. 1 MiLoG (gilt für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV, also auch kurzfristige Beschäftigungen).gesetze-im-internet.de ↗
  7. Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (§ 32a Abs. 1 EStG).gesetze-im-internet.de ↗
  8. § 40a Abs. 1 EStG.gesetze-im-internet.de ↗
  9. § 5 BUrlG (Teilurlaub); § 4 BUrlG (Wartezeit).gesetze-im-internet.de ↗
  10. § 19 Abs. 2 JArbSchG.gesetze-im-internet.de ↗
  11. § 7 Abs. 4 BUrlG.gesetze-im-internet.de ↗
  12. § 28a Abs. 4 SGB IV (Sofortmeldung).gesetze-im-internet.de ↗
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